AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sivag Pumpen Vertrieb GmbH

Aumühlgasse 12-14

2020 Hollabrunn

Österreich

 


Vorbemerkung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmen. Eine Anwendung auf Verbraucher ist ausgeschlossen.


1. Geltungsbereich

(1) Die Sivag Pumpen Vertrieb GmbH (nachfolgend „Sivag“) erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern Sivag deren Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zustimmt.


2. Vertragsabschluss

(1) Sämtliche Angaben in Angeboten, technischen Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Sivag oder durch tatsächliche Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.


3. Lieferung und Gefahrübergang

3.1 Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen ab Werk (EXW) gemäß den jeweils gültigen Incoterms 2020. Transport, Versand und Versicherung erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.

3.2 Die Gefahr geht spätestens mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

3.3 Die Wahl des Transportmittels und des Transporteurs erfolgt – sofern keine schriftlichen Vorgaben des Auftraggebers bestehen – nach Ermessen von Sivag ohne Haftung für die Auswahl.

3.4 Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Überschreitung von bis zu zehn Werktagen gilt als zulässig. Erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.

3.5 Bei Lieferverzögerungen aufgrund nicht von Sivag zu vertretender Umstände (z. B. höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Lieferverzug von Vorlieferanten) sind Rücktritts- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Sivag ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren, ohne dass hieraus Ansprüche entstehen.


4. Preise

4.1 Alle Preise verstehen sich netto, exklusive gesetzlicher Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, ab Werk. Verpackung, Transport, Montage, Schulungen und Sonderanfertigungen sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

4.2 Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als sechs Monate und ändern sich wesentliche Kostenfaktoren, ist Sivag berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen. Gleiches gilt bei nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber.

4.3 Werden Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet, gelten die jeweils aktuellen Stundensätze sowie Zuschläge für Überstunden, Reise-, Nächtigungs- und Nebenkosten. Verbrauchsmaterialien können pauschal verrechnet werden.

4.4 Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vor Inbetriebnahme von Pumpen oder Anlagen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu veranlassen.


5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Maßgeblich ist der Zustand der Ware bei Gefahrübergang. Der Auftraggeber hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und Mängel schriftlich und detailliert innerhalb von acht Kalendertagen anzuzeigen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Lieferung als genehmigt.

5.2 Das Vorliegen eines Mangels ist vom Auftraggeber zu beweisen. Unberechtigte oder verspätete Mängelrügen berechtigen Sivag zur Verrechnung der dadurch entstehenden Kosten.

5.3 Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von Sivag durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung. Eine Verlängerung oder ein Neubeginn der Gewährleistungsfrist tritt dadurch nicht ein.

5.4 Für zugekaufte Produkte leistet Sivag Gewähr nur im Umfang der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Hersteller oder Lieferanten.

5.5 Gewährleistungsansprüche entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.

5.6 Sivag haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den Wert der jeweiligen Lieferung oder Leistung begrenzt.

5.7 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

5.8 Sämtliche vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung bzw. Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig.


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Zahlungsbedingungen befinden sich immer auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung. Diese sind für den jeweiligen Fall gültig.

6.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % p. a., sowie sämtliche Mahn- und Inkassokosten verrechnet.

6.3 Im Verzugsfall werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig.

6.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Sivag.

7.2 Vorbehaltsware ist getrennt zu lagern, zu kennzeichnen, pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern. Ein Versicherungsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

7.3 Eine Weiterveräußerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Sivag zulässig. Forderungen aus einer genehmigten Weiterveräußerung werden bereits jetzt an Sivag abgetreten.

7.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber Sivag unverzüglich zu informieren.

7.5 Bei Vertragsverletzungen ist Sivag berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dies als Vertragsrücktritt gilt.


8. Datenverarbeitung und Referenznennung

8.1 Der Auftraggeber erklärt sich – vorbehaltlich jederzeitigen schriftlichen Widerrufs – damit einverstanden, dass Sivag Firmenname, Logo sowie Bildmaterial der gelieferten Pumpen und Anlagen zu Referenz- und Marketingzwecken verwendet.

8.2 Die Verarbeitung erfolgt gemäß den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO / nationales Datenschutzrecht).

8.3 Der Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich und wirkt für die Zukunft.


9. Schlussbestimmungen

9.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Sivag und dem Auftraggeber ist österreichisches Recht anzuwenden.

9.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Sivag.

9.3 Der Gerichtsstand ist Korneuburg für Kunden mit Sitz innerhalb der Europäischen Union oder einem EFTA Staat und für alle sich aus dem gegenständlichen Rechtsgeschäft ergebenden Streitigkeiten. Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit Verträgen mit Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union oder einem EFTA Staat werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer ICC von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden; Schiedsort ist Wien. Sivag ist berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers geltend zu machen.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

BILD­NACH­WEIS

 Sivag Pum­pen Ver­triebs GmbH

Calpeda S.p.a.

Zenit Europe SE

Lorant Buttinger

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